(funktionelles Programm bei Achillessehnenruptur)

Zusammenfassung
Das progressive funktionale Rehabilitationsprotokoll ist eine moderne Möglichkeit, eine Achillessehnenruptur nicht-operativ zu behandeln. Bei operativ behandelten Patienten kann dieses ebenfalls angewendet werden. Die frühzeitige Mobilisierung nach einer Achillessehnenruptur ist dabei das Kernstück des Protokolls. Das Ziel des Programms ist, die Muskelatrophie der unteren Extremitäten zu unterbrechen und gleichzeitig eine Verbesserung der Kraft zu erzielen. Zu Beginn besteht eine Ruhigstellungsphase von 7-14 Tagen, um eine frühe Heilung der Achillessehen zu ermöglichen. Anschliessend wird der Patient aktiviert und ermutigt, das Sprunggelenk durch eine Reihe von Übungen zu bewegen. Dabei soll der Wadenmuskel aktiv kontrahiert werden, was die Achillessehne bewegt. Dies sollte jedoch keine erhebliche Kraft auf die heilende Achillessehne ausüben. Die Aktivität muss immer noch erheblich eingeschränkt werden, wobei die Verwendung eines Gipsverbands nicht empfohlen wird. Stattdessen wird ein abnehmbarer Stiefel oder eine Schiene verwendet. Das Programm hat Vor- und Nachteile

Vorteile

  • Schnellere Genesung
  • Weniger Verlust an Wadenkraft
  • Weniger Verlust an Beinkraft

Nachteile

  • Risiko einer Überdehnung der verheilten Achillessehne. Wenn die Achillessehne gedehnt wird, wird sie schwach und eine Revisionsoperation kann notwendig werden.
  • Eine potenziell hohe Re-Rupturrate (bei der die Achillessehne zu einem späteren Zeitpunkt erneut reisst)

Ein Beispiel für ein aggressives funktionelles Programm zur Behandlung von Achillessehnenrupturen ist unten aufgeführt:

Beschleunigtes Rehabilitationsprogramm für die nicht-operative Behandlung der Achillessehne (kann auch bei Patienten angewendet werden, die sich einer chirurgischen Behandlung ihrer Achillessehnenruptur unterzogen haben)
Die nicht-operative Therapie akuter Achillessehnenrupturen bestand früher aus einem festen Gipsverband und einer sechswöchigen Ruhigstellung. Ein modernes beschleunigtes Rehabilitationsprogramm ist entwickelt worden, wobei dessen Protokoll aus spezifischen Übungen, kombiniert mit expliziten Anweisungen für eine gestufte Gewichtsbelastung sowie der Verwendung von Fersenstützen und Verbänden besteht. Eine verbesserte Heilung kann durch die korrekte Durchführung erzielt werden, wobei die Resultate im Wesentlichen den Ergebnissen von operierten Patienten entsprechen – ohne die Operationsrisiken. Das Anlegen von Stützverbänden, die Übungen sowie die Gewichtsbelastung bei der Behandlung von Achillessehnenrupturen werden wie folgt durchgeführt (in Anlehnung an Willets et al, Journal of Bone and Joint Surgery (JBJS) 2011):

  1. Ruhigstellungsphase (Woche 0 bis 2)

Das Sprunggelenk wird bei 20 Grad Plantarflexion gestützt (oder es wird eine 2 cm hohe Ferseneinlage platziert). Der Fuss wird nicht belastet. Bei Patienten, die sich einer Operation ihrer Achillessehnenruptur unterzogen haben, wird nach dieser Ruhigstellungsphase eine Wundkontrolle durchgeführt.

  • Begrenzte Gewichtsbelastung, frühe Bewegung (Woche 2 bis 4)

Das Sprunggelenk bleibt in Plantarflexion gestützt. Für die mehrmals täglich durchgeführten Übungen wird der Schuh/die Schiene ausgezogen. Eine sanfte Abwärtsbewegung des Sprunggelenks wir dabei durchgeführt. Hier wird darauf geachtet, dass die Sehne nicht über die neutrale Position von 90° hinaus gedehnt wird. Das Sprunggelenk wird nach innen und aussen gedreht, wobei das Sprunggelenk dann wieder leicht nach unten zeigt. 25 % Gewichtsbelastung in einem Schuh mit Fersenheber ist in Woche 2 bis 3 erlaubt. 50 % Gewichtsbelastung in einem Schuh mit Fersenheber sind in Woche 3 bis 4 erlaubt.

  • Schrittweise Erhöhung der Gewichtsbelastung, weiterhin kontrollierte Bewegung (Woche 4 bis 6)

Die Übungen werden wie oben fortgesetzt, wobei eine erhöhte Gewichtsbelastung erlaubt ist. Der Schuh/die Orthese wird weiterhin Tag und Nacht getragen. Ein Fersenheber/eine Ferseneinlage stellt sicher, dass das Sprunggelenk weiterhin plantarflektiert ist. In Woche 4 bis 5 ist eine 75-prozentige Gewichtsbelastung in einem Schuh mit Fersenheber erlaubt. In Woche 5 bis 6 ist eine 100-prozentige Gewichtsbelastung in einem Schuh mit Fersenheber erlaubt.

  • Vollständig geschützte Gewichtsbelastung, fortgesetzte Sprunggelenksbewegung mit etwas Widerstand (Woche 6 bis 8)

Die Fersenanhebung/die Einlage wird entfernt, die Schiene/Orthese weiterhin getragen. Die Übungen werden fortgesetzt, wobei eine schrittweise Dehnung über die 90° hinaus durchgeführt wird. Widerstandsübungen unterstützen dabei die Stärkung der Wadenmuskulatur. Die vollständige Belastung ist in einem normalen Schuh mit abgenommener Fersenverstärkung erlaubt.

  • Allmählicher Übergang zu Schuhen, Fortsetzung der Bewegungs- und Kräftigungsübungen (Woche 6 bis 8)

Der Schiene/Orthese wird allmählich abgesetzt, wobei Krücken nur bei Bedarf verwendet werden. Bewegungsumfang, Kraft und Propriozeption werden allmählich optimiert.